Eine Reihe von Kabeljaufischereien in den EU-Gewässern sollte geschlossen werden
Eine Reihe von Kabeljaufischereien in den EU-Gewässern sollte geschlossen werden - so heißt es im jüngsten wissenschaftlichen Gutachten des unabhängigen Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), das am Freitag, 25. Oktober 2002, veröffentlicht wird. Franz Fischler, für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei zuständiges Mitglied der Kommission, kommentierte das alarmierende neue Gutachten: „Ich will zwar nicht sagen: „Ich habe es ja gesagt", aber nach all unseren Warnungen vor den verheerenden Folgen abwartender Untätigkeit ist es doch schrecklich, nun zu erleben, wie unsere schlimmsten Befürchtungen wahr werden und uns ein Moratorium für einige Kabeljaufischereien empfohlen wird. Bei unwirksamen Erhaltungsmaßnahmen und unzureichenden Kontrollen ist es unvermeidbar, dass diese Bestände immer wieder überfischt werden. Die bisherigen Daten waren sehr wahrscheinlich durch fehlerhafte Meldungen und illegale Anlandungen verzerrt. Jetzt müssen wir erkennen, dass es diesen Beständen so schlecht geht wie noch nie zuvor."
Auf einer Pressekonferenz heute in Brüssel sagte Kommissar Fischler: „Ich brauche wohl nicht extra zu sagen, dass eine wörtliche Umsetzung des ICES-Gutachtens verheerende wirtschaftliche Auswirkungen für viele Küstengebiete hätte. Deshalb ist es meine Pflicht, darüber nachzudenken, ob es Alternativen dazu gibt, diese dramatischen Empfehlungen bis auf den Buchstaben genau zu befolgen. Unser eigener wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Ausschuss prüft gerade das ICES-Gutachten und wird seine Stellungnahme am 11. November abgeben. Wenn er darin nicht zu einem anderen Schluss gelangt - was sehr unwahrscheinlich ist - sehe ich kurzfristig keine andere Lösung, als für 2003 eine TAC von Null für Kabeljau, Schellfisch und Wittling sowie deutliche Kürzungen für Scholle und Kaisergranat vorzuschlagen. Gleichzeitig werden wir eine mögliche Alternative ausarbeiten, die Elemente beinhaltet, die wir bereits im Rahmen der Reformvorschläge vorgelegt haben: mehrjährige Bewirtschaftungspläne mit drastischen Kürzungen des Fischereiaufwands, strenge Durchsetzung der Schließung von Fanggebieten und deutliche bessere Kontrollen. Kann jetzt noch irgendjemand behaupten, dass der Wiederauffüllungsplan für Kabeljau, den die Kommission schon vor fast einem Jahr vorgeschlagen hat und der noch immer nicht angenommen ist, zu weit geht? Kann jetzt noch irgendjemand gegen eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik sein? Ich glaube nicht. Politische Untätigkeit wird unsere Fischbestände und unsere Fischwirtschaft nicht retten. Was wir jetzt brauchen, sind Mut und Weitsicht. Ich appelliere an alle, die sich ebenso wie die Kommission für eine sichere Zukunft unseres Fischereisektors einsetzen, an der Ausarbeitung wirksamer Bestandserhaltungsmaßnahmen und einer grundlegenden Reform der GFP mitzuwirken."
Moratorium für Kabeljaufischereien
Das ICES-Gutachten empfiehlt, alle Fischereien im östlichen Ärmelkanal, im Skagerrak, in der Nordsee, in der Irischen See und westlich von Schottland zu schließen, die Kabeljau als Zielart oder als Beifang fangen. Da Kabeljau zusammen mit einigen anderen Arten gefangen wird, käme dies einem Moratorium für die meisten Grundfischarten in den betreffenden Gebieten gleich. Von diesen Maßnahmen wären die Fischerei auf Schellfisch, Wittling und wahrscheinlich auch auf Kaisergranat betroffen. Das Gutachten über Kabeljau und andere Fischbestände im Nordostatlantik ist unter folgender Adresse auf der ICES-Website zu finden: http://www.ices.dk/committe/acfm/comwork/report/asp/acfmrep.asp
Unzureichende Maßnahmen
Der Zustand der Kabeljaubestände ist auf jahrelange Überfischung und ineffiziente Überwachung durch die Mitgliedstaaten zurückzuführen. Die tatsächlichen Fänge waren höher als gemeldet wurde, und Kabeljau wurde auch ins Meer zurückgeworfen. In den letzten Jahren sind nur sehr geringe Mengen von Jungfischen in den Beständen hochgewachsen. Der Hauptgrund dafür ist, dass es nur noch wenig adulte Fische gibt, die laichen. Außerdem hatten die im vergangenen Jahr eingeführten Sofortmaßnahmen und technischen Maßnahmen nicht die erhoffte Wirkung für den Schutz der Kabeljaubestände. Im vergangenen Dezember hat die Kommission langfristige Maßnahmen vorgeschlagen, die die Erholung der vor dem Zusammenbruch stehenden Kabeljau- und Seehechtbestände unterstützen sollen. Diese Vorschläge sind noch immer nicht angenommen. „Wenn es uns nicht gelingt, das Verschwinden eines so wichtigen Speisefischs wie des Kabeljaus zu verhindern, müssen wir mit sehr ernsten wirtschaftlichen, sozialen und ethischen Folgen rechnen. Unsere Vorschläge sind durchaus nicht überzogen - im Gegenteil: sie bleiben noch weit hinter dem zurück, was notwendig wäre. Vor dem Hintergrund des jüngsten wissenschaftlichen Gutachtens müssen wir nochmals überdenken, was getan werden muss. Ich hoffe jedenfalls, dass die für Fischerei zuständigen Minister nun rasch die Bestandserholungspläne für Kabeljau und Seehecht sowie die Vorschläge der Kommission für die Reform der GFP annehmen werden, denn sie sind die beste Chance für die Zukunft unserer Fischwirtschaft.
Die Kommission ist jedenfalls entschlossen, die in Not geratenen Fischer nicht im Stich zu lassen". Herr Fischler wies darauf hin, dass im Rahmen des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) bereits EU-Mittel für folgende sozioökonomische Maßnahmen zur Verfügung stehen: Kofinanzierung von Vorruhestandsregelungen, individuelle Entschädigungszahlungen an Fischer bei endgültiger Stilllegung ihres Fischereifahrzeugs, Zahlungen an Fischer, um sie bei Umschulung oder Diversifizierung in anderen Gebieten als Seefischerei zu unterstützen, und von den Mitgliedstaaten finanzierte Maßnahmen, um die vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeit im Rahmen von Plänen zum Schutz der Fischereiressourcen zu erleichtern.
Er erklärte auch, dass im Rahmen der GFP-Reform ein Aktionsplan zur Abfederung der sozialen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden sollte. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten die finanziellen Beihilfen, die derzeit für die Erneuerung und Modernisierung der Flotte vorgesehen sind, für die Unterstützung der Fischer bei der Umschulung und Umstellung auf andere Berufe oder für den Vorruhestand umprogrammieren sollten.
Die Kommission hat auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten des ICES immer wieder darauf hingewiesen, dass Fangbegrenzungen durch Festsetzung von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) allein nicht ausreichen, um die Fischbestände zu erhalten. Diese Maßnahmen müssen ergänzt werden durch die Beschränkung des Fischereiaufwands, mit anderen Worten durch die Begrenzung der Zahl der Tage, die Fischereifahrzeuge auf See sein dürfen. Deshalb ist die Aufwandsbeschränkung bereits ein Teil der Maßnahmen, die die Kommission im vergangenen Dezember zur Wiederauffüllung der Kabeljau- und Seehechtbestände vorgeschlagen hat. Dieses jüngste Gutachten bestätigt nun, dass dieser Ansatz sowie die Absicht der Kommission, Überwachung und Kontrollen der Fänge zu intensivieren, völlig richtig sind.
Hintergrund
Auf Empfehlung des ICES vereinbarte der Rat „Fischerei" auf seiner Tagung am 14. Dezember 2000, dass die Kommission so bald wie möglich einen Plan zur Wiederauffüllung der am stärksten dezimierten Kabeljau- und Seehechtbestände vorschlagen sollte. Im Februar, Juni und Oktober 2001 sowie im Februar 2002 verabschiedete die Kommission eine Reihe von Sofortmaßnahmen zur Beschränkung der Fischerei auf diese Arten, während gleichzeitig mehrjährige Bestandserholungspläne ausgearbeitet wurden.
Der Bestandserholungsplan für Kabeljau und Seehecht, den die Kommission im Dezember 2001 vorgelegt hatte, sah ein Verfahren zur Festsetzung von TAC auf einer Höhe vor, die mit großer Wahrscheinlichkeit eine jährliche Zunahme der Mengen geschlechtsreifer Fische in den betreffenden Beständen sicherstellen sollte. Vorgeschlagen wurden außerdem Aufwandsbeschränkungen, damit die TAC nicht überschritten werden, Bestimmungen für Sofortmaßnahmen zur Schließung von Gebieten mit hohem Jungfischaufkommen und besondere Überwachungsmaßnahmen, um die Einhaltung dieser Vorschriften durchzusetzen. Angesichts der Tatsache, dass die Dezimierung der Bestände auch wirtschaftliche Schwierigkeiten verursacht, hat die Kommission vorgeschlagen, die öffentlichen Zuschüsse für die endgültige Stilllegung von Fischereifahrzeugen aufzustocken. Diese Vorschläge liegen noch beim Rat. Das neue Gutachten zeigt ganz deutlich, dass diese Vorschläge besonders für Kabeljau noch nicht ausreichen. „Es gibt keinen Zweifel, dass wir unsere Strategie jetzt im Lichte des ICES-Gutachtens überdenken müssen", erklärte Herr Fischler.
Im Mai dieses Jahres hat die Kommission Vorschläge zur Reform der GFP unterbreitet. Sie schlägt darin vor, mehrjährige Bewirtschaftungspläne für Fischbestände festzusetzen, öffentliche Zuschüsse statt für die Erneuerung der Fangflotten lieber für die Finanzierung von sozioökonomischen Maßnahmen zugunsten von Fischern zu gewähren, die ihren Arbeitsplatz verlieren, die Fischereiüberwachung zu intensivieren und die Beteiligten stärker in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Das neue wissenschaftliche Gutachten zeigt ganz deutlich: Wenn die notwendigen Bestandserhaltungsmaßnahmen nicht rechtzeitig und in vollem Umfang verwirklicht werden, dann werden die Fischbestände demnächst endgültig abgefischt sein, und sie werden sich nur über radikale Maßnahmen wieder erholen können. Um die Kabeljau- und Seehechtbestände wiederaufzufüllen und die Überfischung zu stoppen, die auch die anderen Fischereien in der Gemeinschaft gefährdet, ist eine wirksame Reform der GFP, die die Maßnahmen des Fischereimanagements langfristiger plant, unerlässlich.
Eine Reihe von Kabeljaufischereien in den EU-Gewässern sollte geschlossen werden - so heißt es im jüngsten wissenschaftlichen Gutachten des unabhängigen Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), das am Freitag, 25. Oktober 2002, veröffentlicht wird. Franz Fischler, für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei zuständiges Mitglied der Kommission, kommentierte das alarmierende neue Gutachten: „Ich will zwar nicht sagen: „Ich habe es ja gesagt", aber nach all unseren Warnungen vor den verheerenden Folgen abwartender Untätigkeit ist es doch schrecklich, nun zu erleben, wie unsere schlimmsten Befürchtungen wahr werden und uns ein Moratorium für einige Kabeljaufischereien empfohlen wird. Bei unwirksamen Erhaltungsmaßnahmen und unzureichenden Kontrollen ist es unvermeidbar, dass diese Bestände immer wieder überfischt werden. Die bisherigen Daten waren sehr wahrscheinlich durch fehlerhafte Meldungen und illegale Anlandungen verzerrt. Jetzt müssen wir erkennen, dass es diesen Beständen so schlecht geht wie noch nie zuvor."
Auf einer Pressekonferenz heute in Brüssel sagte Kommissar Fischler: „Ich brauche wohl nicht extra zu sagen, dass eine wörtliche Umsetzung des ICES-Gutachtens verheerende wirtschaftliche Auswirkungen für viele Küstengebiete hätte. Deshalb ist es meine Pflicht, darüber nachzudenken, ob es Alternativen dazu gibt, diese dramatischen Empfehlungen bis auf den Buchstaben genau zu befolgen. Unser eigener wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Ausschuss prüft gerade das ICES-Gutachten und wird seine Stellungnahme am 11. November abgeben. Wenn er darin nicht zu einem anderen Schluss gelangt - was sehr unwahrscheinlich ist - sehe ich kurzfristig keine andere Lösung, als für 2003 eine TAC von Null für Kabeljau, Schellfisch und Wittling sowie deutliche Kürzungen für Scholle und Kaisergranat vorzuschlagen. Gleichzeitig werden wir eine mögliche Alternative ausarbeiten, die Elemente beinhaltet, die wir bereits im Rahmen der Reformvorschläge vorgelegt haben: mehrjährige Bewirtschaftungspläne mit drastischen Kürzungen des Fischereiaufwands, strenge Durchsetzung der Schließung von Fanggebieten und deutliche bessere Kontrollen. Kann jetzt noch irgendjemand behaupten, dass der Wiederauffüllungsplan für Kabeljau, den die Kommission schon vor fast einem Jahr vorgeschlagen hat und der noch immer nicht angenommen ist, zu weit geht? Kann jetzt noch irgendjemand gegen eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik sein? Ich glaube nicht. Politische Untätigkeit wird unsere Fischbestände und unsere Fischwirtschaft nicht retten. Was wir jetzt brauchen, sind Mut und Weitsicht. Ich appelliere an alle, die sich ebenso wie die Kommission für eine sichere Zukunft unseres Fischereisektors einsetzen, an der Ausarbeitung wirksamer Bestandserhaltungsmaßnahmen und einer grundlegenden Reform der GFP mitzuwirken."
Moratorium für Kabeljaufischereien
Das ICES-Gutachten empfiehlt, alle Fischereien im östlichen Ärmelkanal, im Skagerrak, in der Nordsee, in der Irischen See und westlich von Schottland zu schließen, die Kabeljau als Zielart oder als Beifang fangen. Da Kabeljau zusammen mit einigen anderen Arten gefangen wird, käme dies einem Moratorium für die meisten Grundfischarten in den betreffenden Gebieten gleich. Von diesen Maßnahmen wären die Fischerei auf Schellfisch, Wittling und wahrscheinlich auch auf Kaisergranat betroffen. Das Gutachten über Kabeljau und andere Fischbestände im Nordostatlantik ist unter folgender Adresse auf der ICES-Website zu finden: http://www.ices.dk/committe/acfm/comwork/report/asp/acfmrep.asp
Unzureichende Maßnahmen
Der Zustand der Kabeljaubestände ist auf jahrelange Überfischung und ineffiziente Überwachung durch die Mitgliedstaaten zurückzuführen. Die tatsächlichen Fänge waren höher als gemeldet wurde, und Kabeljau wurde auch ins Meer zurückgeworfen. In den letzten Jahren sind nur sehr geringe Mengen von Jungfischen in den Beständen hochgewachsen. Der Hauptgrund dafür ist, dass es nur noch wenig adulte Fische gibt, die laichen. Außerdem hatten die im vergangenen Jahr eingeführten Sofortmaßnahmen und technischen Maßnahmen nicht die erhoffte Wirkung für den Schutz der Kabeljaubestände. Im vergangenen Dezember hat die Kommission langfristige Maßnahmen vorgeschlagen, die die Erholung der vor dem Zusammenbruch stehenden Kabeljau- und Seehechtbestände unterstützen sollen. Diese Vorschläge sind noch immer nicht angenommen. „Wenn es uns nicht gelingt, das Verschwinden eines so wichtigen Speisefischs wie des Kabeljaus zu verhindern, müssen wir mit sehr ernsten wirtschaftlichen, sozialen und ethischen Folgen rechnen. Unsere Vorschläge sind durchaus nicht überzogen - im Gegenteil: sie bleiben noch weit hinter dem zurück, was notwendig wäre. Vor dem Hintergrund des jüngsten wissenschaftlichen Gutachtens müssen wir nochmals überdenken, was getan werden muss. Ich hoffe jedenfalls, dass die für Fischerei zuständigen Minister nun rasch die Bestandserholungspläne für Kabeljau und Seehecht sowie die Vorschläge der Kommission für die Reform der GFP annehmen werden, denn sie sind die beste Chance für die Zukunft unserer Fischwirtschaft.
Die Kommission ist jedenfalls entschlossen, die in Not geratenen Fischer nicht im Stich zu lassen". Herr Fischler wies darauf hin, dass im Rahmen des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) bereits EU-Mittel für folgende sozioökonomische Maßnahmen zur Verfügung stehen: Kofinanzierung von Vorruhestandsregelungen, individuelle Entschädigungszahlungen an Fischer bei endgültiger Stilllegung ihres Fischereifahrzeugs, Zahlungen an Fischer, um sie bei Umschulung oder Diversifizierung in anderen Gebieten als Seefischerei zu unterstützen, und von den Mitgliedstaaten finanzierte Maßnahmen, um die vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeit im Rahmen von Plänen zum Schutz der Fischereiressourcen zu erleichtern.
Er erklärte auch, dass im Rahmen der GFP-Reform ein Aktionsplan zur Abfederung der sozialen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden sollte. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten die finanziellen Beihilfen, die derzeit für die Erneuerung und Modernisierung der Flotte vorgesehen sind, für die Unterstützung der Fischer bei der Umschulung und Umstellung auf andere Berufe oder für den Vorruhestand umprogrammieren sollten.
Die Kommission hat auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten des ICES immer wieder darauf hingewiesen, dass Fangbegrenzungen durch Festsetzung von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) allein nicht ausreichen, um die Fischbestände zu erhalten. Diese Maßnahmen müssen ergänzt werden durch die Beschränkung des Fischereiaufwands, mit anderen Worten durch die Begrenzung der Zahl der Tage, die Fischereifahrzeuge auf See sein dürfen. Deshalb ist die Aufwandsbeschränkung bereits ein Teil der Maßnahmen, die die Kommission im vergangenen Dezember zur Wiederauffüllung der Kabeljau- und Seehechtbestände vorgeschlagen hat. Dieses jüngste Gutachten bestätigt nun, dass dieser Ansatz sowie die Absicht der Kommission, Überwachung und Kontrollen der Fänge zu intensivieren, völlig richtig sind.
Hintergrund
Auf Empfehlung des ICES vereinbarte der Rat „Fischerei" auf seiner Tagung am 14. Dezember 2000, dass die Kommission so bald wie möglich einen Plan zur Wiederauffüllung der am stärksten dezimierten Kabeljau- und Seehechtbestände vorschlagen sollte. Im Februar, Juni und Oktober 2001 sowie im Februar 2002 verabschiedete die Kommission eine Reihe von Sofortmaßnahmen zur Beschränkung der Fischerei auf diese Arten, während gleichzeitig mehrjährige Bestandserholungspläne ausgearbeitet wurden.
Der Bestandserholungsplan für Kabeljau und Seehecht, den die Kommission im Dezember 2001 vorgelegt hatte, sah ein Verfahren zur Festsetzung von TAC auf einer Höhe vor, die mit großer Wahrscheinlichkeit eine jährliche Zunahme der Mengen geschlechtsreifer Fische in den betreffenden Beständen sicherstellen sollte. Vorgeschlagen wurden außerdem Aufwandsbeschränkungen, damit die TAC nicht überschritten werden, Bestimmungen für Sofortmaßnahmen zur Schließung von Gebieten mit hohem Jungfischaufkommen und besondere Überwachungsmaßnahmen, um die Einhaltung dieser Vorschriften durchzusetzen. Angesichts der Tatsache, dass die Dezimierung der Bestände auch wirtschaftliche Schwierigkeiten verursacht, hat die Kommission vorgeschlagen, die öffentlichen Zuschüsse für die endgültige Stilllegung von Fischereifahrzeugen aufzustocken. Diese Vorschläge liegen noch beim Rat. Das neue Gutachten zeigt ganz deutlich, dass diese Vorschläge besonders für Kabeljau noch nicht ausreichen. „Es gibt keinen Zweifel, dass wir unsere Strategie jetzt im Lichte des ICES-Gutachtens überdenken müssen", erklärte Herr Fischler.
Im Mai dieses Jahres hat die Kommission Vorschläge zur Reform der GFP unterbreitet. Sie schlägt darin vor, mehrjährige Bewirtschaftungspläne für Fischbestände festzusetzen, öffentliche Zuschüsse statt für die Erneuerung der Fangflotten lieber für die Finanzierung von sozioökonomischen Maßnahmen zugunsten von Fischern zu gewähren, die ihren Arbeitsplatz verlieren, die Fischereiüberwachung zu intensivieren und die Beteiligten stärker in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Das neue wissenschaftliche Gutachten zeigt ganz deutlich: Wenn die notwendigen Bestandserhaltungsmaßnahmen nicht rechtzeitig und in vollem Umfang verwirklicht werden, dann werden die Fischbestände demnächst endgültig abgefischt sein, und sie werden sich nur über radikale Maßnahmen wieder erholen können. Um die Kabeljau- und Seehechtbestände wiederaufzufüllen und die Überfischung zu stoppen, die auch die anderen Fischereien in der Gemeinschaft gefährdet, ist eine wirksame Reform der GFP, die die Maßnahmen des Fischereimanagements langfristiger plant, unerlässlich.
Jan Kappel, Secretary-General, EAA 'European Anglers´ Alliance' EAA Office: 82 Rue F. Pelletier B-1030 Brussels Belgium Tel: +32 (0)2 732 0309 Fax: +32 (0)2 736 2858 Mobile: +32 (0)498 840523 E-mail : eaa.aepl@skynet.be
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